Wer ein Haus baut, seine Wohnung modernisieren oder Schäden und Mängel beheben lässt, ist meistens auf die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Handwerker angewiesen. Damit während und nach den Baumaßnahmen keine bösen Überraschungen drohen, klärt der Bauherren-Schutzbund e. V. beispielsweise darüber auf, was der Unterschied zwischen einem Handwerkervertrag und einem Verbrauchervertrag ist, welche Punkte ein Kostenvoranschlag beinhalten muss oder wie verbindlich ein Handwerkerangebot ist.
Grundsätzlich rät der Bauherren-Schutzbund dazu, alle Absprachen mit Handwerkern und Handwerksunternehmen schriftlich in einem Werkvertrag festzuhalten. Kommt ein Werkvertrag zustande, ist der Handwerker dazu verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Während für kleine Reparaturen meist ein Handwerkervertrag ausreicht, sollten größere und umfangreichere Arbeiten in einem Verbrauchervertrag festgehalten werden. Ein Verbrauchervertrag sollte die zu erbringenden Leistungen, einen Fertigstellungszeitraum sowie eine detaillierte Kostenaufstellung beinhalten.
Bei der Vereinbarung von Preisen sollte der Auftraggeber zwingend darauf achten, dass dem Angebot eine Verbindlichkeit zugesichert ist. Ist ein Angebot verbindlich, erhält der Handwerker seinen Werklohn erst dann, wenn die Leistung vollständig und ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Bei einem unverbindlichen Angebot könnte der Handwerker den festgelegten Preis mit einer plausiblen Begründung um bis zu 25 Prozent überschreiten. Auch von einem Festpreisangebot sollten Bauherren und Eigentümer Abstand nehmen. Bei einem Festpreis ist es im Nachhinein schwierig Sonder- und Änderungswünsche zu verhandeln. Diese sollten bestenfalls ebenfalls vorab verhandelt und festgelegt werden. Weitere hilfreiche Tipps finden Interessenten auf der Internetseite des Bauherren-Schutzbundes.
Quelle: bsb-ev
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