Die Energiewende im Bereich E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. 83.000 Elektroautos gibt es in Deutschland, bis 2022 sollen es eine Million werden. Doch der Einbau von privaten Ladestationen steht noch vor einigen Hürden. Da bei den Umbaumaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist nach der aktuellen Gesetzeslage die Erlassung der WEG unumgänglich.
Damit auch einzelne Eigentümer in Zukunft auch ohne die Erlaubnis der WEG ihr Elektroauto auf ihrem privaten Stellplatz laden dürfen, müssen laut Verbraucherschutzbund Wohnen im Eigentum (WiE) Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Deshalb unterstützt WiE den vom Bundesministerium der Justiz- und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelten Diskussionsentwurf für die Einführung eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dieses würde bedeuten, dass der Einbau einer Ladestation in einer Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festgelegt werden könne.
Sollte also per Stimmenmehrheit ein Beschluss für den Einbau gefasst werden, würde künftig jeder Eigentümer einen Teil der Kosten tragen, außer die WEG beschließt einheitlich eine andere Regelung zur Kostentragung. Entscheidet sich die Mehrheit der WEG Mitglieder gegen den Einbau von E-Ladestationen, sollte es einzelnen Mietern dennoch erlaubt werden, diese zu errichten. In diesem Fall müssten die Kosten vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden. Damit auch Mieter dieselben Rechte haben, sieht der BMJV vor, eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorzunehmen und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht so anzupassen, dass Vermieter dem Vorhaben der Mieter eigenhändig zustimmen dürfen.
Quelle: WiE
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