Wer ein Haus kauft oder erbt, muss sich mit dem Thema Gebäudesanierung auseinandersetzen. Viele Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind freiwillig und müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Einige Maßnahmen sind jedoch gesetzliche Vorschriften und eine Pflicht für jeden Hauskäufer oder Hausbesitzer. Zu beachten ist, dass sich der Staat an den Kosten für die Sanierung des Gebäudes mit rentablen Förderleistungen beteiligt.
Die gesetzlichen Vorschriften für die Gebäudesanierung gelten für die Dämmung des Daches und der Außenwände sowie für den Austausch eines alten Heizkessels. Wer seine Immobilie nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt hat, ist dazu verpflichtet, sein Dach oder die oberste Geschossdecke mit einem Dämmwert von nicht weniger als 0,24 W/(m2K) zu dämmen. Fand seitdem kein Eigentümerwechsel statt, muss das Dach nicht gedämmt werden. Das Dämmen der Außenwände ist freiwillig. Entscheiden sich Eigentümer für eine Dämmung der Außenwände, muss die Umsetzung den Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV-2009 für Gebäude entsprechen.
Der Austausch eines alten Heizkessels und die Sanierung der Heizrohre ist für alle Besitzer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses Pflicht. Wurde der Heizkessel vor dem 01.10.1978 eingebaut, muss er alsbald ausgetauscht werden. Dieser verschmutz nicht nur die Umwelt mit CO2 sondern verursacht auch hohe Energiekosten. Ein Schornsteinfeger überprüft das Alter des Heizkessels. Wechseln Eigentümer ihre alten Heizkessel nicht aus, drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Auch müssen die Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller und in anderen nicht beheizten Räumen gedämmt sein.
Quelle: Energiesparen im Haushalt
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